Künstliche Intelligenz als Marktteilnehmer
Künstliche Intelligenz als Marktteilnehmer

Künstliche Intelligenz als Marktteilnehmer

Das Kartellrecht bezweckt einerseits den Schutz wirksamen Wettbewerbs, andererseits den Schutz der jeweiligen Marktgegenseite vor nicht wettbewerbskonformen Marktbedingungen, die insbesondere zu überhöhten Preisen führen können. Ein prominentes Beispiel für einen Verstoß gegen das Kartellrecht ist die illegale Preisabsprache.Der Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) im E-Commerce stellt das Kartellrecht vor neue Herausforderungen, da insbesondere Preisänderungen nunmehr automatisiert mit dem Ziel der Gewinnmaximierung vorgenommen werden können und dabei das Verhalten anderer Marktteilnehmer in Echtzeit berücksichtigt werden kann. Der Vortrag zeigt, wie über digitale Preisänderungen Informationen ausgetauscht werden können und geht der Frage nach, ob KI autonom kollusive Strategien entwickeln und so ohne menschlichen Einfluss Preisabsprachen miteinander treffen können. Hieran knüpft die Frage nach den kartellrechtlichen Grenzen des Einsatzes künstlich intelligenter Handelsagenten.

Vortrag

21:00 Uhr, Dauer: 30 Min.
H5

Parkplatz vorhanden WC vorhanden
Wissenschaftszweig(e)

Informatik, Rechtswissenschaften

Ort

12 FAU, TechFak, EEI-Türme Cauerstraße 7-9 91058 Erlangen

Tour

W02W02 Tour Erlangen Mitte FAU-Südgelände

Umstiegsmöglichkeiten:
W03

Anfahrt mit dem VGN

v23