Vor ungefähr 20 Jahren (zwischen Dezember 2004 im Verfahren gegen Wolfgang Daschner und 2008 mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechts auf die Beschwerde von Magnus Gäfgen hin) befassten sich verschiedene Gerichte mit der Frage einer ausnahmsweise Zulässigkeit der Androhung einer "Rettungsfolter" zur Rettung eines entführten Kindes. Der Fall berührt Grundfragen unseres Staatsverständnisses im Spannungsfeld von Sicherheit und Freiheit, aber auch die Frage, wie dieses Spannungsverhältnis im Rahmen eines Strafverfahrens aufgelöst werden muss. Der Fall, der auch mehrfach medial verarbeitet wurde, ist insoweit auch heute noch von ungeminderter Aktualität in seinen Grundfragen.
Vortrag
22:00 Uhr, Dauer: 45 Min.
JDC 2.281
max. 120 Besucher
Rechtswissenschaften
24 FAU Jura, Juridicum Schillerstraße 1 91054 Erlangen