Lediglich 25 Jahre sind vergangen, seitdem der "Kranzgeldanspruch" (§ 1300 BGB) ersatzlos aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch gestrichen wurde – ein Anspruch, der lange Zeit die Gemüter von Jurist*innen in puncto Gleichberechtigung der Frau erhitzte und Meinungen spaltete. Die zivilrechtliche Vorschrift lässt nicht nur aus feministischer Sicht einen verzerrten Blick auf die der Frau zugewiesenen Rolle, insbesondere im Hinblick auf ihre Sexualität, erahnen und betont heteronormative Stereotypen. Die mit § 1300 BGB einhergehende Betonung der besonderen Schutzbedürftigkeit der Frau, vor allem im Kontext des vorehelichen Geschlechtsverkehrs, war keine Neuerung im Zusammenhang mit Inkrafttreten des BGB, sondern kann auf eine lange Tradition, die ihren Ursprung bereits in der mosaischen Zeit hatte, zurückblicken. Der Vortrag wird diesen Entstehungshintergrund beleuchten und einen Einblick in die Entwicklung der obersten Rechtsprechung betreffend den § 1300 BGB geben.
Vortrag
19:00 Uhr, Dauer: 45 Min.
JDC Sitzungssaal 0.283
Geschichte und Archäologie, Rechtswissenschaften
24 FAU Jura, Juridicum Schillerstraße 1 91054 Erlangen