Pushbacks bezeichnen das oftmals gewaltsame Zurückdrängen von Personen an Grenzen. Sie verstoßen in aller Regel gegen geltendes Recht, insbesondere Menschenrechte. Im Kontext von Migrationsbewegungen nach Europa und vermehrt auf Exklusion gerichteter Migrationssteuerung finden Pushbacks als informelle Grenzschutzmaßnahmen dennoch zunehmend Verbreitung. (Menschen-)rechtlicher Schutz bleibt den Betroffenen in der Praxis oftmals verwehrt – angesichts der komplexen Rechtslage, erschwertem Zugang zu Gerichten und Beweisschwierigkeiten. Der Vortrag bietet einen Einblick in menschenrechtliche Grundlagen und Gerichtsverfahren zu Pushbacks vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und richtet sich dabei dezidiert auch an ein fachfremdes Publikum.
Vortrag
18:00 Uhr, Dauer: 45 Min.
JDC 2.282
Rechtswissenschaften
24 FAU Jura, Juridicum Schillerstraße 1 91054 Erlangen