Gemeinhin gilt: Hat der Gesetzgeber einen bestimmten Fall nicht geregelt, ist dies schlecht. Es gibt dann nach verbreiteter Vorstellung einen „Graubereich“, in dem jeder tun und lassen kann, was er will. Wird der Gesetzgeber dann doch tätig, ist er meist zu spät. Er hinkt, wie viele meinen, namentlich der technischen Entwicklung hoffnungslos hinterher (Legal Gap). Nicht zuletzt sind Gesetze für den Laien ohnehin unverständlich. Im Vortrag versucht Franz Hofmann diese Mythen anhand aktueller Beispiele einzuordnen. Unter anderem wird anhand der Regelungen zu Künstlicher Intelligenz (KI-Verordnung) oder zur Regulierung von Influencern aufgezeigt, dass der Legal Gap sein Gutes hat, dass unbestimmte Normen oft besser sind als zu konkrete und dass auch ohne neue Gesetze nicht selten eine „klare“ Rechtslage besteht.
Vortrag
21:00 Uhr, Dauer: 30 Min.
JDC 0.283
Rechtswissenschaften
24 FAU Jura, Juridicum Schillerstraße 1 91054 Erlangen