Kunstfreiheit gilt als hohes Gut des Grundgesetzes – doch schützt sie nur die Kunstschaffenden? In dem Vortrag „Das Recht des Kunstpublikums“ wird die bisher wenig beachtete Rolle des Publikums im Rahmen der Kunstfreiheit beleuchtet. Wer ein Konzert oder eine Ausstellung besucht, ist nicht bloß Zuschauer, sondern er ist aktiver Teil des Kunstprozesses. Dennoch wird der Schutz der Rezipierenden bislang nicht unter Artikel 5 Abs. 3 GG, sondern als Teil der allgemeinen Handlungsfreiheit angesehen – ein Schutz, der weniger weitreichend ist.
Wird dies der gesellschaftlichen Bedeutung von Kunst gerecht? Und: Ist dieser Schutz angesichts aktueller Herausforderungen – etwa der Einschränkungen von Veranstaltungen während der Corona-Pandemie – noch praktikabel? Es wird aufgezeigt, wie das Bundesverfassungsgericht die Verfassung auslegt und welche Rolle dies für den Schutz von Freiheit spielt. Welche Bedeutung haben die Grundrechte für unser Zusammenleben und wie werden diese geschützt?
DiskussionVortrag
20:00 Uhr, Dauer: 45 Min.
JDC 2.281/2
Rechtswissenschaften
24 FAU Jura, Juridicum Schillerstraße 1 91054 Erlangen